Vertragsbedingungen:
1. Der Halter bestätigt mit seiner Unterschrift, dass sein Hund die Grundimmunisierung gegen Tollwut, Hepatitis, Staupe, Leptospirose und Parvovirose hat. Ferner, dass die letzte 5-fach Impfung nicht länger als 5 Jahre zurück liegt und eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht (Der Impfausweis ist der Pension im Original, Haftpflichtnachweis ist in Kopie vorzulegen).
2.Der Halter erklärt sich einverstanden, dass in Notfällen und bei akuten Erkrankungen oder Verletzungen die erforderliche Behandlung bei einem Tierarzt unserer Wahl erfolgt und zwar auf Kosten des Halters. (Wir arbeiten mit Frau Dr. Krawinkel zusammen, diese tätigt Hausbesuche in der Pension, hier wird eine Anfahrtspauschale der Tierärztin fällig.)
Für Fahrten zum Tierarzt berechnen wir eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,- EUR. Sollten wir auf Ihren Wunsch zu einem Tierarzt fahren, der weiter entfernt ist, fallen entsprechende Fahrtkosten zusätzlich an (0,30 €/km).
3. Der Halter übernimmt auch für den Zeitraum der Unterbringung die gesetzliche Halterhaftung für diejenigen Schäden, die durch den Hund an der Hundepension und oder an Dritten entstehen.
Die Hundepension haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
4. Der Halter erklärt, dass sein Hund frei von Würmern und ansteckenden Krankheiten und Ungeziefer ist. Wir bitten darum, den Hund mit einem geeigneten Mittel vorsorglich gegen Flöhe und Zecken zu behandeln.
Sollte es notwendig sein, werden wir diese Behandlung hier auf Kosten des Tierhalters nachholen.
Bringt ein Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Halter dieses Hundes die dadurch entstehenden Kosten für Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde. Die letzte Wurmkur darf nicht länger als 4 Wochen zurückliegen.
5. Wird ein Hund nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt und wurde die Aufenthaltsdauer nicht vom Halter verlängert, ist die Tierpension Lieblingshund im Pott berechtigt, nach einer Übergangszeit von acht Tagen, den Hund auf Kosten des Halters woanders unterzubringen bzw. im Tierheim abzugeben. Alle weiteren Kosten die entstehen werden Ihnen in Rechnung gestellt.
6. Wir behalten uns vor, den Hund nötigenfalls auf eine bedarfsgerechte Ernährung umzustellen und die dadurch eventuell entstehenden Mehrkosten in Rechnung zu stellen ( z.B. Schonkost bei Durchfall, weiches Nassfutter bei Zahnproblemen etc.).
7. Die Hundepension verpflichtet sich, die Hunde nach bestem Wissen und Gewissen zu betreuen.
Die Hunde stehen nicht ununterbrochen unter Beobachtung. Der Hundehalter hat sich ein Bild von den Gegebenheiten gemacht und versichert, dass der Hund nicht über die Zäune klettern oder springen kann.
8. Die Hundepension haftet nicht für beschädigte (zerfetzte) Decken und Körbchen oder zerkaute Halsbänder.
9. Ein Platz gilt nur als reserviert, wenn dieser Vertrag unterschrieben von uns zurück gesendet wurde und die Reservierungsgebühr (Hälfte der Gesamtkosten) innerhalb von 14 Tagen auf unser Konto geleistet wurde. Die Restzahlung muss spätestens 2 Tage vor Aufenthalt auf unten genanntem Konto verbucht sein.
Stornogebühren: 100% bei Nicht-Antritt einer Buchung oder einer kurzfristigen Absage bis zu 2 Kalendertage vor dem Buchungstermin. 80% bei einer kurzfristigen Absage 3 bis zu 7 Kalendertage vor dem Buchungstermin. 50% bei einer kurzfristigen Absage 8 bis zu 28 Kalendertage vor dem Buchungstermin. Bei frühzeitigen Stornierungen (mindestens 29 Tage vor dem Buchungstermin) fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20€ an.
10. Unterbringungskosten siehe Beiblatt (An- und Abreisetag werden jeweils als voller Tag abgerechnet).
Diese Kosten beinhalten die zweimalige, tägliche Fütterung, sowie Auslauf auf dem Grundstück. Bei zusätzlichen Verschmutzungen z.B. Urin, Kot oder Erbrochenes im Innenbereich können je nach Reinigungsaufwand weitere Kosten entstehen.
11.Die vorzeitige Abholung berechtigt nicht zu einer Kürzung der planmäßigen Unterbringungskosten.
12. Kosten für Sonderwünsche, siehe Beiblatt.
13. Das Halsband des Hundes muss so eingestellt sein, dass es nicht abgestreift werden kann. Geschirre müssen passend sein, der Hund behält es während des Aufenthaltes an.
14. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.